Der Arbeitgeber zahlt
So sieht faire Anwerbung in Deutschland aus: Die Rekrutierungskosten trägt die Gesundheitseinrichtung – nicht die Pflegekraft.
Wir prüfen Ihre Qualifikation und Ihre Unterlagen, erläutern den passenden administrativen Weg und begleiten die Schritte der Anerkennung, der Vorstellung beim Arbeitgeber sowie das Einreise- und Ankunftsverfahren.

So sieht faire Anwerbung in Deutschland aus: Die Rekrutierungskosten trägt die Gesundheitseinrichtung – nicht die Pflegekraft.
Bei erfolgreicher Einstellung erhalten Sie einen klaren, schriftlichen Arbeitsvertrag, bevor Sie Ihr Land verlassen – keine mündlichen Versprechen.
Wir garantieren kein Ergebnis und verkaufen keine Stellen; wir stehen für strukturierte Arbeit – die Entscheidungen liegen bei Behörden und Arbeitgebern.
Im arbeitgeberfinanzierten Weg zahlt die Pflegekraft keine Rekrutierungs- oder Vermittlungsgebühren an DokTing. Externe Kosten und deren Verteilung zwischen den Beteiligten werden vor Prozessbeginn schriftlich festgelegt.
Für Gesundheits- und Pflegeberufe ist die private Anwerbung in den Staaten der Anlage zur Beschäftigungsverordnung sowie die Vermittlung aus diesen Staaten nach § 38 BeschV ausgeschlossen; diese Tätigkeiten sind der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten. Maßgeblich ist der konkrete Anwerbungs- und Vermittlungssachverhalt, nicht allein die Staatsangehörigkeit.
Bei grenzüberschreitender Vermittlung informieren wir Sie vor Abschluss des Arbeitsvertrags schriftlich und auf unsere Kosten über den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen und Beratungsangebote nach § 299 SGB III – in Ihrer Sprache oder einer Sprache, die Sie verstehen.
Amtliche Quellen: § 38 BeschV (gesetze-im-internet.de) · § 299 SGB III (gesetze-im-internet.de)
Die Prüfung durch DokTing ist eine administrative Vorprüfung. Die offizielle Entscheidung über Anerkennung und Voraussetzungen treffen ausschließlich die zuständigen deutschen Stellen.
Organisatorischen Unterstützungsbedarf klären.
Kostenlose Vorprüfung startenEine Tätigkeit als anerkannte Pflegefachkraft ist erst nach Abschluss der Anerkennung möglich; davor ist eine Beschäftigung nur im jeweils rechtlich zulässigen Rahmen möglich.
Die endgültige Einstellungsentscheidung trifft das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.
Wir koordinieren die administrativen Visumunterlagen; über die Erteilung des Visums entscheidet ausschließlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Bitte füllen Sie die folgenden Angaben aus, damit unser Team eine administrative Vorprüfung Ihrer Situation vornehmen kann. Laden Sie jetzt bitte keine Dokumente hoch – nach der Vorprüfung erhalten Sie einen sicheren Upload-Link.
Unser Team prüft die Vorprüfungsdaten administrativ – Qualifikation, Sprache, Wohnsitzland.
Organisatorischen Unterstützungsbedarf klären.
Nach der Vorprüfung erhalten Sie einen sicheren, zeitlich befristeten Upload-Link – keine Dokumente über Formular oder E-Mail.
Hinweis: Administrative Einreichung erfolgt nur im vereinbarten Umfang, mit begrenzter Vollmacht und soweit im jeweiligen Verfahren zulässig. Keine individuelle Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretung. Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen und Arbeitgeber; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert. Leistungsbeschreibungen · AGB