Außerhalb Deutschlands ausgebildete Ärzte
Für alle, die ihr Medizinstudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben und die Schritte zur Anerkennung des Medizinabschlusses verstehen und ihren Berufsweg strukturiert beginnen möchten.
Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker dabei, die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung des Abschlusses zu verstehen, allgemeine Informationen zu den zuständigen Stellen und Bundesländern zu erhalten, die Unterlagen vorzubereiten und die Antragsschritte strukturiert zu verfolgen – bis zum Bescheid der zuständigen Stelle.
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Für alle, die ihr Medizinstudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben und die Schritte zur Anerkennung des Medizinabschlusses verstehen und ihren Berufsweg strukturiert beginnen möchten.
Für Inhaber eines außerhalb Deutschlands erworbenen Pharmazieabschlusses, die eine Erläuterung der Anerkennungsvoraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen benötigen.
Wir erläutern Ihnen allgemeine Informationen zu den Unterschieden zwischen den Bundesländern und den Antragsvoraussetzungen — organisatorisch.
Für alle mit mehreren Dokumenten, die diese vor der Einreichung des Anerkennungsantrags bei der zuständigen Stelle ordnen und prüfen müssen.
Für Pflegekräfte gibt es einen eigenen, arbeitgeberfinanzierten Bereich – von der beruflichen Anerkennung über die Anstellung bis zur Ankunft, ohne Vermittlungsgebühren für die Pflegekraft.
Zum Pflegebereich →Die erforderlichen Unterlagen können je nach Beruf, Bundesland und zuständiger Stelle variieren, dies sind jedoch die grundlegenden Dokumente, um die Prüfung des Profils zu beginnen.
Wir verstehen Ihren Abschluss, Ihren Beruf, Ihre Erfahrung, Ihr Sprachniveau und die Ihnen vorliegenden Unterlagen.
Wir zeigen Ihnen allgemeine Informationen zu den für die Antragstellung zuständigen Stellen und Bundesländern.
Wir ordnen die erforderlichen Unterlagen und prüfen das Profil vor der Einreichung des Anerkennungsantrags.
Wir geben Ihnen allgemeine Hinweise zu den Schritten der Antragseinreichung und zur Verfolgung des Verfahrens bei der zuständigen Stelle.
Wir bieten eine allgemeine sprachliche und organisatorische Zusammenfassung des Bescheids und seiner Bedeutung für die nächsten Schritte – ohne rechtliche Auslegung und ohne die Entscheidung der zuständigen Stelle zu beeinflussen.
Wir erläutern Ihnen die nächsten Schritte sowie die Erfüllung der Voraussetzungen oder die Weiterführung der beruflichen Verfahren.
Endpreis – gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beginnen Sie damit, die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland zu verstehen.
Das Paket umfasst externe Gebühren bis zu 150 €, z. B. Antragsgebühren bei einem Ministerium oder einer Anerkennungsstelle. Externe Gebühren, die diesen Betrag übersteigen, trägt die Kundin bzw. der Kunde vor dem Versand des Antrags.
Endpreis – gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für dieses Paket ist zunächst ein kostenloses Erstgespräch erforderlich — hier vereinbaren.
Allgemeine Informationen zu den zuständigen Stellen und Bundesländern sowie Vorbereitung des Anerkennungsantrags.
Endpreis – gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für dieses Paket ist zunächst ein kostenloses Erstgespräch erforderlich — hier vereinbaren.
Strukturierte Begleitung – von der Antragstellung bis zu den Schritten nach dem Bescheid der zuständigen Stelle.
Endpreis – gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für dieses Paket ist zunächst ein kostenloses Erstgespräch erforderlich — hier vereinbaren.
Erweiterte Begleitung nach der Ankunft zur Organisation Ihrer ersten Schritte in Deutschland.
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