Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die auf der Website bereitgestellten arabischen und englischen Übersetzungen dienen allein dem Verständnis.
Allgemeine GeschäftsbedingungenMaßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung
AGB für die Nutzung und Buchung von Unterstützungsleistungen über DokTing. Stand: 12. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und maßgebliche Fassung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über entgeltliche und unentgeltliche Leistungen zwischen DokTing – Hazem Ibrahim (nachfolgend „DokTing“) und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde“), die über die Website dokting.de, über das Kundenportal oder im Wege der elektronischen Kommunikation geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DokTing hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Für den einzelnen Vertrag gilt ausschließlich die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss auf der Website veröffentlicht war. Spätere Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden; bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen DokTing und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Anbieter, Vertragspartner und Kontakt
(1) Vertragspartner des Kunden ist:
DokTing – Hazem Ibrahim
Rechtsform: Einzelunternehmen / Gewerbe
Inhaber: Ing. Hazem Ibrahim
Berliner Straße 24b
23738 Lensahn
Deutschland
E-Mail: info@dokting.de
Telefon: +49 152 29555290
(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Das Gewerbe ist angemeldet bei der Gemeinde Lensahn / Amt Lensahn, Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn. Die angemeldete Tätigkeit lautet:
„Erbringung von Service- und Beratungsleistungen für internationale Studierende, Auszubildende und Fachkräfte: Studien- und Ausbildungsberatung, Begleitung bei Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen (alle Branchen, inkl. Gesundheitsberufe), Fachkräfte-Job-Matching und Personalvermittlung (ohne Arbeitnehmerüberlassung) sowie Dokumentenorganisation im Zusammenhang mit der Visumsvorbereitung und Ankunfts-/Wohnorientierung (keine Rechtsberatung/-vertretung).“
(4) Die weiteren Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum.
§ 3 Vertragssprache und Sprachfassungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
(2) Die Website stellt AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung zusätzlich in arabischer und englischer Sprache bereit. Diese Übersetzungen sind unverbindliche Lesehilfen. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung; bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht der deutsche Wortlaut vor.
(3) Der Kunde bestätigt den Vorrang der deutschen Fassung im Bestellvorgang durch ein gesondertes Bestätigungsfeld. Diese Bestätigung wird in der Vertragsdokumentation nach § 11 festgehalten.
(4) Vertragsurkunden, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen und Abschlussmitteilungen werden in deutscher Sprache erstellt. DokTing kann daneben auf Arabisch oder Englisch kommunizieren; hierdurch wird der Vorrang der deutschen Fassung nicht berührt und es entsteht kein Anspruch auf Kommunikation in einer bestimmten Sprache.
§ 4 Mindestalter und Geschäftsfähigkeit
(1) Verträge kommen ausschließlich mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen zustande, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mit Unternehmen und sonstigen juristischen Personen. Die natürliche Person, zu deren Gunsten die Leistung erbracht wird, muss ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt auch bei Verträgen mit Unternehmen und juristischen Personen.
(2) Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang ausdrücklich, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass die Person, für die er die Leistung bucht, ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Abgabe der Bestellung; eine Prüfung von Ausweisdokumenten ist damit nicht verbunden.
(3) DokTing nimmt weder Bestellungen von Personen unter 18 Jahren noch Bestellungen zugunsten von Personen unter 18 Jahren an. Dies gilt auch, wenn Eltern, gesetzliche Vertreter oder andere volljährige Personen bestellen oder die Vergütung übernehmen. Für die Wirksamkeit dennoch abgegebener Erklärungen oder geschlossener Verträge gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei unrichtigen Angaben zum Alter, zur Geschäftsfähigkeit oder zum Alter der begünstigten Person richten sich die Rechte von DokTing nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Anfechtung nach § 123 BGB kommt insbesondere bei einer für den Vertragsschluss ursächlichen arglistigen Täuschung in Betracht; eine lediglich unrichtige Angabe begründet dieses Recht nicht automatisch. Eine etwaige Rückabwicklung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler oder automatischer Abzug für erbrachte Leistungen findet nicht statt.
(5) DokTing erbringt die vertraglichen Unterstützungsleistungen ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leistungen zugunsten minderjähriger Personen werden auch dann nicht angeboten, wenn Eltern, gesetzliche Vertreter oder andere volljährige Personen den Vertrag schließen oder die Vergütung übernehmen.
§ 5 Gegenstand und Beschreibung der Leistungen
(1) DokTing erbringt administrative Unterstützung, organisatorische Begleitung, Dokumentenvorbereitung, Bewerbungsunterstützung, allgemeine Orientierung und strukturierte Unterstützung bei Studien-, Berufs-, Anerkennungs-, Bewerbungs- und Ankunftsprozessen im Zusammenhang mit Deutschland, im Rahmen der in § 2 Absatz 3 wiedergegebenen angemeldeten Tätigkeit.
(2) Die konkreten Inhalte, Bestandteile, Kontingente, Preise, Durchführungsfristen und Leistungsgrenzen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweils gebuchten Pakets auf der Website in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung oder aus einer gesonderten individuellen Vereinbarung in Textform.
(3) Bei Widersprüchen zwischen der Paketbeschreibung und diesen AGB geht die Paketbeschreibung vor, soweit sie den Leistungsinhalt betrifft.
(4) Die Leistungen von DokTing sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der beschriebenen Tätigkeiten, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs.
(5) Leistungen, die in der Paketbeschreibung nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet. Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere die Zahlung von Gebühren Dritter über die in der Paketbeschreibung ausdrücklich genannten Beträge hinaus, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten, Sprachkurse, Prüfungsgebühren, Reise- und Visagebühren sowie Kosten für Sperrkonto und Krankenversicherung.
§ 6 Keine Rechtsberatung, keine Erfolgszusage
(1) Soweit im gebuchten Paket oder gesondert vereinbarten Pflege-Modul enthalten, übernimmt DokTing – Hazem Ibrahim mit einer auf das jeweilige Verfahren begrenzten Vollmacht die administrative Einreichung der vom Kunden geprüften und freigegebenen Anträge und Unterlagen, reine Sachstandsanfragen sowie die Weiterleitung von Mitteilungen und freigegebenen Ergänzungen. Voraussetzung sind die Zulässigkeit im jeweiligen Verfahren und die Beachtung der Vorgaben der empfangenden Stelle. Vorgeschriebene persönliche Erklärungen, Unterschriften und Termine bleiben beim Kunden. Individuelle Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung sind ausgeschlossen.
(2) Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere die individuelle rechtliche Bewertung des Einzelfalls, die Prüfung von Erfolgsaussichten, die Auswahl eines konkreten Aufenthaltstitels oder Rechtswegs, die Auswahl eines Bundeslandes nach rechtlichen Gesichtspunkten, die rechtliche Auslegung behördlicher Entscheidungen (z. B. Bescheide), die Erstellung von Widersprüchen, Rechtsbehelfen oder Klagen sowie die individuelle rechtliche Punkte- oder Berechtigungsprüfung, die Wahl eines Anerkennungs- oder Bewertungswegs aufgrund einer rechtlichen Einzelfallprüfung und die rechtliche Berechnung von Rechtsbehelfsfristen.
(3) Bei individuellem rechtlichem Beratungsbedarf verweist DokTing an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt oder an die zuständige offizielle Stelle.
(4) DokTing sagt kein bestimmtes Ergebnis zu. DokTing garantiert insbesondere keine Visumerteilung, keine Vorabzustimmung, keine Studienzulassung, keine berufliche Anerkennung oder Zeugnisbewertung, keinen Arbeitsplatz, keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, keine Approbation oder Berufserlaubnis und keinen sonstigen behördlichen, akademischen oder beruflichen Erfolg. Sämtliche Entscheidungen werden ausschließlich von den jeweils zuständigen Stellen, Hochschulen und Arbeitgebern getroffen.
(5) Informationen zu Voraussetzungen, Verfahren und zuständigen Stellen gibt DokTing als allgemeine Orientierung anhand der jeweils verfügbaren öffentlichen Quellen weiter. Individuelle Rechtsfragen klären Sie mit der zuständigen Stelle oder einer zur Rechtsberatung befugten Person.
§ 7 Bewerbungsunterlagen, Initiativbewerbung und Stellensuche – Klarstellung
(1) Gegenstand der Pakete, die die Vorbereitung von Bewerbungsunterlagen, die Initiativbewerbung oder die Begleitung der Stellensuche betreffen – insbesondere „Vorbereitung der beruflichen Bewerbungsunterlagen“ und „Komplettes Karrierepaket – Beratungs- und Trainingsbegleitung“ auf den Seiten Stellensuche und Initiativbewerbung – sind ausschließlich Beratungs-, Aufbereitungs- und Trainingsleistungen zum Festpreis.
(2) In diesen Paketen nimmt DokTing keinen Kontakt zu Arbeitgebern, Unternehmen oder medizinischen Einrichtungen auf. DokTing versendet keine Bewerbungen und keine Korrespondenz im Namen des Kunden und führt keine Verhandlungen für ihn. Sämtliche Bewerbungen und die gesamte Korrespondenz versendet der Kunde selbst von seiner eigenen E-Mail-Adresse; er entscheidet selbst, bei welchen Arbeitgebern oder Unternehmen er sich bewirbt.
(3) Von DokTing übergebene Listen möglicher Arbeitgeber, Unternehmen oder Stellenangebote sind Informationsmaterial zur eigenen Auswahl durch den Kunden. Sie enthalten keine Empfehlung einer bestimmten Stelle, keine Zusage einer Kontaktaufnahme und keine Aussage über die Verfügbarkeit oder Besetzung der genannten Stellen.
(4) Die Vergütung wird ausschließlich für die in der Paketbeschreibung genannten Beratungs- und Trainingsleistungen geschuldet. Sie ist nicht an das Erlangen einer Stelle, eines Vorstellungsgesprächs oder eines Arbeitsvertrages geknüpft. Entscheidungen über Einstellung, Berufserlaubnis und Aufenthalt liegen ausschließlich bei den Arbeitgebern und den zuständigen Behörden.
(5) Die in § 2 Absatz 3 wiedergegebene angemeldete Tätigkeit umfasst daneben Fachkräfte-Job-Matching und Personalvermittlung (ohne Arbeitnehmerüberlassung). Diese Tätigkeit ist nicht Gegenstand der in Absatz 1 genannten Pakete. Sie wird ausschließlich in gesondert vereinbarten, arbeitgeberfinanzierten Verfahren – insbesondere im Pflegebereich – auf Grundlage eigener vertraglicher Vereinbarungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber erbracht. In diesen Verfahren fallen für die Fachkraft keine Vermittlungs- oder Rekrutierungsgebühren an; die Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Vereinbarung und nicht aus den Paketen nach Absatz 1.
§ 8 Kostenloses Erstgespräch und Freigabecode
(1) DokTing bietet ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Es dient der Erfassung der Angaben und der Klärung des organisatorischen Unterstützungsbedarfs. Das Erstgespräch ist keine Rechtsberatung und begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis.
(2) Die Buchung der kostenpflichtigen Pakete setzt ein zuvor geführtes kostenloses Erstgespräch und einen daraufhin ausgestellten Freigabecode voraus. Der Freigabecode ist im Bestellformular anzugeben; DokTing prüft ihn vor Annahme der Bestellung.
(3) Der Freigabecode bestätigt ausschließlich, dass ein kostenloses Erstgespräch und eine administrative Ersteinschätzung stattgefunden haben. Seine begrenzte Gültigkeit stellt die Aktualität dieser Einschätzung sicher; eine Verlängerung erfolgt auf Anfrage kostenfrei.
(4) Der Freigabecode ist personengebunden und nicht übertragbar. Aus ihm entstehen weder eine Zahlungsverpflichtung des Kunden noch ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, auf eine bestimmte Leistung oder auf eine Preisminderung.
§ 9 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, indem er auf der jeweiligen Leistungsseite ein Paket auswählt, das Bestellformular mit den erforderlichen Angaben (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefon- oder WhatsApp-Nummer, Rechnungsanschrift, Rechnungsland und Freigabecode) vollständig ausfüllt, die nach Absatz 3 erforderlichen Erklärungen abgibt und die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.
(3) Vor Abgabe der Bestellung hat der Kunde durch gesonderte Bestätigungsfelder zu erklären, dass er
- die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden hat,
- diesen AGB zustimmt,
- die Widerrufsbelehrung gelesen und sein Widerrufsrecht verstanden hat,
- die Leistung zahlungspflichtig bestellt und weiß, dass die Betätigung der Schaltfläche eine zahlungspflichtige, verbindliche Bestellung auslöst, und
- zustimmt, dass ausschließlich die deutschen Fassungen von AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung verbindlich sind und Deutsch die Vertrags- und Dokumentensprache ist.
Ohne diese Pflichtbestätigungen ist die Bestellschaltfläche gesperrt und eine Bestellung nicht möglich. Das ausdrückliche Verlangen des vorzeitigen Leistungsbeginns nach § 18 Absatz 1 ist keine Pflichtbestätigung; das entsprechende Feld ist optional, standardmäßig nicht angekreuzt und hat keinen Einfluss auf die Freigabe der Bestellschaltfläche.
(4) DokTing bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg (§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BGB). Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots.
(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn DokTing das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Übersendung der Proforma-Rechnung nebst Bankverbindung per E-Mail, spätestens jedoch durch die Aufnahme der Leistungserbringung. Nimmt DokTing das Angebot nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich vollständig erstattet.
(6) DokTing ist berechtigt, die Annahme abzulehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen nach § 4 oder § 8 nicht vorliegen, wenn das gewählte Paket erkennbar nicht zur Situation des Kunden passt oder wenn die Erbringung der Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt; ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(7) Bei Vorkasse setzt die Bearbeitung den Zahlungseingang und die erforderlichen Unterlagen voraus. Gegenüber Verbrauchern beginnt die Bearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Kunde den vorzeitigen Leistungsbeginn nach § 18 Absatz 1 ausdrücklich verlangt hat; andernfalls beginnt sie nach Ablauf der Widerrufsfrist. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde in beiden Fällen die ordnungsgemäße Rechnung sowie einen sicheren, zeitlich begrenzten Upload-Link für seine Unterlagen.
§ 10 Korrektur von Eingabefehlern
(1) Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung jederzeit erkennen und berichtigen. DokTing stellt hierfür folgende technische Mittel zur Verfügung (§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB, Artikel 246c Nummer 3 EGBGB):
- Vollständige Anzeige aller Eingaben. Das Bestellformular befindet sich vollständig auf einer Seite. Die Paketauswahl, sämtliche Eingabefelder und alle Bestätigungsfelder bleiben bis zur Abgabe der Bestellung sichtbar und jederzeit änderbar.
- Freie Korrektur. Jede Eingabe kann bis zur Abgabe der Bestellung mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen überschrieben, gelöscht oder neu ausgewählt werden. Ein Wechsel des Pakets ist über die Paketauswahl im Formular jederzeit möglich.
- Prüfung vor Absenden. Die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ bleibt gesperrt, solange nicht alle Pflichtfelder gültig ausgefüllt und die Pflichtbestätigungen nach § 9 Absatz 3 gesetzt sind; das optionale Feld zum vorzeitigen Leistungsbeginn (§ 18 Absatz 1) wird dabei nicht mitgezählt. Ein Hinweistext unterhalb der Schaltfläche nennt fortlaufend, wie viele Angaben und Pflichtbestätigungen noch fehlen, und benennt fehlende Angaben, soweit dies eindeutig möglich ist.
- Formatprüfung. Eingaben in Pflichtfeldern werden auf Format und Vollständigkeit geprüft (z. B. Aufbau der E-Mail-Adresse, Format des Freigabecodes). Ungültige Eingaben werden markiert und halten die Bestellschaltfläche gesperrt.
- Abbruch ohne Folgen. Die Bestellung wird erst mit dem Betätigen der Schaltfläche abgegeben. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit folgenlos abgebrochen werden, indem der Kunde die Seite verlässt oder das Browserfenster schließt.
(2) Nach Abgabe der Bestellung sind die vom Kunden übermittelten Angaben in der Eingangsbestätigung und in der Proforma-Rechnung enthalten, die der Kunde per E-Mail erhält. Der Kunde ist gehalten, diese Angaben zu prüfen.
(3) Stellt der Kunde nach Abgabe der Bestellung einen Eingabefehler fest, teilt er dies DokTing unverzüglich per E-Mail an info@dokting.de unter Angabe der Bestellnummer mit. Berichtigungen von Namen, Anschrift, Rechnungsland oder Kontaktdaten nimmt DokTing bis zum Zahlungseingang kostenfrei vor; nach Rechnungsstellung erfolgt die Berichtigung nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften durch einen Korrekturbeleg.
(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 19 und der Widerrufsbelehrung bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt.
§ 11 Speicherung des Vertragstextes und Zugänglichkeit
(1) DokTing speichert den Vertragstext. Gespeichert werden die Bestelldaten, das gebuchte Paket mit Leistungsbeschreibung und Preis, der Wortlaut der vom Kunden abgegebenen Erklärungen sowie die Fassungen von AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galten. Diese Fassungen werden mit Prüfsummen archiviert, sodass nachvollziehbar bleibt, welcher Wortlaut dem Vertrag zugrunde lag.
(2) Der Kunde erhält unmittelbar nach der Bestellung eine E-Mail mit der Proforma-Rechnung als PDF-Datei. Sie enthält die Bestellnummer, das gebuchte Paket, die Leistungsbeschreibung, den Preis, das Fälligkeitsdatum und die Bankverbindung. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die ordnungsgemäße Rechnung ebenfalls als PDF-Datei per E-Mail.
(3) Zusätzlich erstellt DokTing zu jeder Bestellung eine Vertragsdokumentation als PDF-Datei. Sie enthält die Vertragsparteien, die beauftragte Leistung, den Wortlaut der abgegebenen Erklärungen und Bestätigungen – einschließlich der Angabe, ob der Kunde den vorzeitigen Leistungsbeginn nach § 18 Absatz 1 verlangt hat, mit Anzeigesprache und Zeitpunkt –, die Vertragssprache, die dem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsdokumente, den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen und die Prüfsummen der maßgeblichen Fassungen der Rechtstexte.
(4) Die Vertragsdokumentation wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung per E-Mail als PDF-Datei übersandt und ist zusätzlich im Kundenportal unter dem persönlichen Konto des Kunden jederzeit abruf- und herunterladbar, sobald das Konto aktiviert ist. Auf Anforderung an info@dokting.de übersendet DokTing die Vertragsdokumentation zusätzlich per E-Mail.
(5) Aufbewahrungsdauer: Vertragsdaten und Einwilligungsnachweise werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und anschließend bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt, regelmäßig drei Jahre (§§ 195, 199 BGB). Vertragsbezogene Korrespondenz einschließlich Widerrufserklärungen und Eingangsbestätigungen wird sechs Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahrt (§ 257 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4 HGB; § 147 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 AO). Rechnungen, Gutschriften, Zahlungs- und Erstattungsbelege werden acht Jahre aufbewahrt (§ 147 Absatz 3 AO, § 257 Absatz 4 HGB, § 14b Absatz 1 UStG). Die Vertragsdokumentation und die archivierten Fassungen der Rechtstexte werden für die Dauer der genannten Fristen vorgehalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(6) AGB, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Datenschutzerklärung und Impressum sind auf der Website jederzeit abrufbar und können vom Kunden ausgedruckt und dauerhaft gespeichert werden. Auf Anforderung übersendet DokTing die zum Vertragsschluss maßgebliche Fassung per E-Mail.
§ 12 Preise, Drittgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise werden in Euro angegeben und sind Endpreise. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Gebühren Dritter (z. B. Bewerbungsgebühren, Gebühren einer Anerkennungsstelle oder eines Ministeriums) sind nur dann Gegenstand der Kostenübernahme nach Absatz 3, wenn die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets dies ausdrücklich mit einem Höchstbetrag ausweist. Ohne ausdrückliche Angabe in der Leistungsbeschreibung sind Gebühren Dritter nicht im Preis enthalten und vom Kunden selbst zu tragen.
(3) Der Paketpreis ist ein Pauschalpreis. Soweit in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, übernimmt DokTing die für die vereinbarte Leistung tatsächlich anfallenden Drittgebühren bis zu dem dort genannten Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag ist eine Kostenübernahmegrenze innerhalb des Pauschalpreises und kein gesondertes Kundenguthaben. Fallen geringere oder keine solchen Gebühren an, begründet die Nichtausschöpfung dieser Grenze allein keinen Anspruch auf Auszahlung oder Minderung des Pauschalpreises. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Widerruf, Kündigung oder nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, bleiben unberührt. Übersteigende Gebühren werden dem Kunden vor ihrer Entstehung mitgeteilt und nur nach seiner ausdrücklichen Freigabe veranlasst.
(4) Als Zahlungsart wird Vorkasse per Banküberweisung angeboten. Die Bestellnummer ist als Verwendungszweck anzugeben. Weitere Zahlungsarten werden nur angeboten, wenn sie im Bestellvorgang ausdrücklich ausgewiesen sind.
(5) Die Vergütung ist zu dem in der Proforma-Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig. Kosten und Gebühren des überweisenden Kreditinstituts trägt der Kunde; maßgeblich für die Erfüllung ist der DokTing gutgeschriebene Betrag.
(6) DokTing ist berechtigt, die Aufnahme der Leistungserbringung vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen. Bleibt die Zahlung aus, kann DokTing nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(8) Preisänderungen auf der Website wirken sich nicht auf bereits geschlossene Verträge aus.
§ 13 Leistungsumfang, Kontingente, Durchführungsfrist und Abschluss der Leistung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Beschreibung des gebuchten Pakets. Die Leistung umfasst nur den dort genannten zeitlichen und sachlichen Umfang.
(2) Kontingente – etwa Stundenkontingente, eine bestimmte Anzahl von Folgeterminen oder eine bestimmte Anzahl versandfertig vorbereiteter Bewerbungen – sind Höchstgrenzen. Nicht ausgeschöpfte Bestandteile werden nicht ausgezahlt, nicht verrechnet und nicht auf andere Verträge oder auf Dritte übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Enthält die Paketbeschreibung eine ausdrückliche Durchführungsfrist – namentlich bei den Karrierepaketen mit bis zu 15 versandfertig vorbereiteten Bewerbungen und bis zu 15 Folgeterminen –, so werden die Bestandteile des Pakets im Rahmen der ausgewiesenen Höchstgrenzen innerhalb von sechs Monaten ab dem vereinbarten und dem Kunden mitgeteilten Starttermin erbracht. Der Starttermin setzt den Zahlungseingang und die erforderlichen Unterlagen voraus und richtet sich nach der Wahl des Kunden zum vorzeitigen Leistungsbeginn (§ 18); Zahlung, Rechnungsstellung oder die Bereitstellung des Upload-Links setzen die Frist für sich allein nicht in Gang. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Ein Abschlussbericht dokumentiert die erbrachten Leistungen und die nicht in Anspruch genommenen Bestandteile. Der Ablauf der Frist allein ist kein Nachweis dafür, dass alle Leistungen erbracht wurden; eine Abschlussbestätigung als vollständige Erbringung erfolgt erst, wenn sämtliche geschuldeten Bestandteile einschließlich fälliger Folgetermine erbracht sind. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt; nicht erbrachte Leistungen entfallen nicht allein durch Fristablauf, wenn DokTing die Verzögerung zu vertreten hat. Das Leistungsende ist unabhängig vom Ergebnis der Bewerbungen oder vom Zustandekommen einer Anstellung.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – insbesondere fehlende, unvollständige oder verspätet übermittelte Unterlagen oder ausbleibende Rückmeldungen –, verlängert sich eine vereinbarte Durchführungsfrist hierdurch nicht. DokTing wird den Kunden auf einen drohenden Fristablauf in Textform hinweisen. Umstände, die DokTing zu vertreten hat, sowie Zeiten höherer Gewalt verlängern die Durchführungsfrist entsprechend.
(5) Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder Sonderwünsche außerhalb des gebuchten Pakets bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können zusätzliche Kosten auslösen. Ohne eine solche Vereinbarung ist DokTing zur Erbringung nicht verpflichtet.
(6) DokTing darf zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Dritte einsetzen (z. B. Übersetzungsdienstleister). Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei DokTing.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Informationen bereitzustellen, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in lesbarer Form zu übermitteln, Änderungen seiner Angaben und Umstände unverzüglich mitzuteilen und auf Rückfragen von DokTing innerhalb angemessener Frist zu reagieren.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Echtheit der von ihm eingereichten Dokumente und Angaben. Die Einreichung gefälschter, verfälschter oder inhaltlich unrichtiger Unterlagen ist untersagt. Bestehen hierfür konkrete Anhaltspunkte, ist DokTing berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
(3) Unterlagen sind ausschließlich über den von DokTing bereitgestellten sicheren, zeitlich begrenzten Upload-Link zu übermitteln. Es sind nur die angeforderten Unterlagen zu übermitteln. Nicht angeforderte Dokumente, insbesondere Kopien von Reisepass oder Personalausweis sowie Daten besonderer Kategorien im Sinne des Artikels 9 DSGVO, sind nicht zu übermitteln.
(4) Offizielle Fristen, Termine, Gebühren und Anforderungen von Behörden, Hochschulen, Arbeitgebern, Anerkennungsstellen, Botschaften oder Konsulaten hat der Kunde selbst zu beachten und einzuhalten, soweit nicht ausdrücklich eine organisatorische Unterstützung hierzu vereinbart wurde.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist, Nachrichten von DokTing empfangen werden können und der Spam-Ordner regelmäßig geprüft wird.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Form nach, haftet DokTing nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen oder Nachteile. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach gesonderter Vereinbarung in Textform gesondert vergütet werden.
§ 15 Kommunikation
(1) Die Kommunikation erfolgt regelmäßig per E-Mail, über das Kundenportal oder über die auf der Website vorgesehenen Kontakt- und Buchungswege.
(2) Für Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages genügt die Textform, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Erklärungen mit rechtlicher Wirkung – insbesondere Widerruf und Kündigung – sind an info@dokting.de oder postalisch an die in § 2 genannte Anschrift zu richten. Verbraucher können den Widerruf zusätzlich über die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB erklären (Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite und am Anfang der Widerrufsbelehrung, Seite dokting.de/de/widerruf-formular.html); ein Kundenkonto oder Freigabecode ist hierfür nicht erforderlich. Den Eingang bestätigt DokTing unverzüglich per E-Mail unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit.
(3) Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und dient der organisatorischen Abstimmung. Für Erklärungen mit rechtlicher Wirkung ist dieser Weg nicht vorgesehen. Hinweise zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
(4) DokTing informiert den Kunden über wesentliche Bearbeitungsstände und Aktualisierungen in seinem Kundenkonto per E-Mail; die betreffenden Informationen werden ergänzend im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Nachrichten von DokTing empfangen werden können. Browser- oder Gerätebenachrichtigungen (Web Push) werden nicht verwendet.
§ 16 Fristen, Termine und Verfügbarkeit
(1) Genannte Bearbeitungszeiten, Zeitpläne und Einschätzungen sind Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen können insbesondere durch fehlende Unterlagen, Rückfragen, Wartezeiten externer Stellen, Änderungen von Anforderungen oder Feiertage entstehen. DokTing informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald sie erkennbar sind.
(3) Vereinbarte Beratungstermine kann der Kunde über das Buchungssystem der Website verlegen oder absagen. DokTing kann einen Termin aus wichtigem Grund verlegen; ein Ersatztermin wird in diesem Fall zeitnah angeboten.
(4) Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht wahr, gilt der Termin als aus dem vereinbarten Kontingent verbraucht, es sei denn, der Kunde war ohne eigenes Verschulden an der Wahrnehmung und an einer rechtzeitigen Absage gehindert.
§ 17 Anforderungen Dritter und externe Verfahren
(1) Anforderungen von Hochschulen, Arbeitgebern, Anerkennungsstellen, Behörden, Ausländerbehörden, Botschaften, Konsulaten oder sonstigen Dritten können sich jederzeit ändern. Dies gilt auch für Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe, Gebühren und Bearbeitungszeiten.
(2) DokTing orientiert sich sorgfältig an den jeweils verfügbaren Informationen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Verbindlichkeit externer Anforderungen. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Stellen.
(3) Ändern sich die Anforderungen nach Vertragsschluss so wesentlich, dass die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise gegenstandslos wird, stimmen die Parteien eine angemessene Anpassung der Leistung ab. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, darüber hinausgehende Zahlungen werden erstattet.
§ 18 Vorzeitiger Leistungsbeginn, digitale Inhalte und Wertersatz
(1) Der Kunde kann im Bestellvorgang durch ein gesondertes, optionales und standardmäßig nicht angekreuztes Bestätigungsfeld ausdrücklich verlangen, dass DokTing mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und zugleich zur Kenntnis nehmen, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung erlischt. Das Verlangen ist freiwillig; die Bestellung ist auch ohne dieses Verlangen möglich. Ob und wann das Verlangen erklärt wurde, wird mit Wortlaut und Anzeigesprache in der Vertragsdokumentation nach § 11 festgehalten; für Kunden ohne Verlangen wird kein Verlangen dokumentiert.
(2) Hat der Kunde den vorzeitigen Beginn verlangt, beginnt DokTing nach Zahlungseingang und Eingang der erforderlichen Unterlagen mit der Leistungserbringung. Hat der Kunde den vorzeitigen Beginn nicht verlangt, beginnt DokTing mit der Leistungserbringung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; Zahlung, Rechnung und Upload-Link stehen in beiden Fällen zur Verfügung. Die Widerrufsfrist berechnet sich ab Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Belehrung nach §§ 187 bis 193 BGB (Fristende mit Ablauf des Tages; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags). Liegt DokTing kein Nachweis über die Vertragsbestätigung vor, beginnt die Bearbeitung nicht automatisch, sondern erst nach Prüfung und Dokumentation durch DokTing.
(3) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er den vorzeitigen Beginn verlangt hat und bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, so schuldet er einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Absatz 2 BGB), sofern DokTing ihn ordnungsgemäß belehrt hat. Der Betrag wird anteilig berechnet: Maßgeblich ist das Verhältnis der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis. Ohne ausdrückliches Verlangen des vorzeitigen Beginns wird kein Wertersatz geschuldet.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erst, wenn DokTing die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Absatz 5 BGB). Die Übergabe einzelner Dateien (z. B. einer PDF) ist keine vollständige Erbringung des gesamten Pakets; einzelne Dateien sind keine eigenständigen digitalen Produkte.
(5) Soweit eine Leistung in der Bereitstellung digitaler Inhalte besteht, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (§ 356 Absatz 6 BGB), macht DokTing von einem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts keinen Gebrauch: Das optionale Feld nach Absatz 1 wird nicht als Zustimmung zum Verlust des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten verwendet, das bloße Öffnen oder Herunterladen von Dateien lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen, und für digitale Inhalte wird bei einem wirksamen Widerruf kein Wertersatz geschuldet (§ 357a Absatz 3 BGB).
(6) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, seiner Ausübung und seiner Folgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 355, 356 BGB, soweit dieses nicht ausgeschlossen ist oder nach § 18 Absatz 4 erloschen ist.
(2) Die Einzelheiten, insbesondere Frist, Fristbeginn, Form der Ausübung, Folgen des Widerrufs und Wertersatz, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Das dort abgedruckte Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Der Widerruf kann auch über die elektronische Widerrufsfunktion nach § 15 Absatz 2 erklärt werden (dokting.de/de/widerruf-formular.html); die Eingangsbestätigung dokumentiert Inhalt und Zeitpunkt des Widerrufs, trifft aber noch keine Aussage über Umfang oder Höhe einer Erstattung.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 20 Nachbesserung, Gewährleistung und Haftung
(1) Beanstandet der Kunde von DokTing erstellte Arbeitsergebnisse – etwa Bewerbungsunterlagen, Übersichten oder Checklisten – wegen inhaltlicher oder formaler Fehler, so überarbeitet DokTing diese im Rahmen der gebuchten Leistung ohne zusätzliche Vergütung, wenn die Beanstandung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform angezeigt wird. Dieses Angebot tritt neben die gesetzlichen Rechte des Kunden und beschränkt sie nicht.
(2) DokTing haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von DokTing, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von DokTing, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DokTing nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.
(5) Für Schäden durch Datenverlust gelten die Absätze 2 bis 4. Eine etwaige Mitverantwortung des Kunden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt; die in den Absätzen 2 und 4 geregelte Haftung wird durch diese Bestimmung nicht beschränkt.
(6) Für die Inhalte externer Websites ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Die Haftung von DokTing für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei der vertraglich geschuldeten Auswahl, Aufbereitung oder Weitergabe von Informationen, richtet sich nach den Absätzen 2 bis 4 und wird durch den Verweis auf eine externe Quelle nicht ausgeschlossen.
(7) Eine weitergehende Haftung von DokTing besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DokTing.
§ 21 Keine Haftung für Entscheidungen und Handlungen Dritter
(1) DokTing haftet nicht für Entscheidungen, Bewertungen, Bearbeitungszeiten, Auskünfte oder Handlungen von Botschaften, Konsulaten, Behörden, Ausländerbehörden, Hochschulen, Studienkollegs, Arbeitgebern, Anerkennungsstellen, Kammern, Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten.
(2) Dies gilt insbesondere für Visa, Vorabzustimmungen, Zulassungen, Anerkennungen, Zeugnisbewertungen, Approbationen und Berufserlaubnisse, Arbeitsverträge, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Bescheide sowie sonstige Ergebnisse externer Verfahren.
(3) Ebenso haftet DokTing nicht für Änderungen der Rechtslage, der Verwaltungspraxis, der Zuständigkeiten oder der Gebührenordnungen nach Vertragsschluss.
(4) Die Absätze 1 bis 3 betreffen Entscheidungen und Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von DokTing. Sie schließen die Haftung für eigene Pflichtverletzungen oder für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht aus. Dies gilt insbesondere für Fehler bei vertraglich übernommenen administrativen Tätigkeiten. Maßgeblich bleibt § 20 Absätze 2 bis 4.
§ 22 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Von DokTing erstellte Texte, Vorlagen, Übersichten, Checklisten, Strukturierungen, Bewerbungsunterlagen, Artikel, Videos und sonstige Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie Schutzfähigkeit besitzen.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den eigenen persönlichen Zweck im Rahmen der gebuchten Leistung. Das Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Nicht umfasst sind die Veröffentlichung, die Weiterverbreitung, die öffentliche Zugänglichmachung, die Bearbeitung zum Zweck der Weitergabe sowie jede gewerbliche, schulungs- oder unterrichtsbezogene Nutzung.
(4) Auf den Kunden bezogene Unterlagen, die DokTing für ihn erstellt hat – insbesondere Lebenslauf, Anschreiben und Antragspaket –, darf der Kunde uneingeschränkt für seine eigenen Bewerbungen und Anträge verwenden; Absatz 3 steht dem nicht entgegen.
(5) Marken, Logos und Gestaltungselemente von DokTing dürfen ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht verwendet werden.
§ 23 Kundenportal und Vertraulichkeit der Inhalte
(1) Kontoeröffnung. Das Portalkonto wird ausschließlich über einen persönlichen Aktivierungscode eröffnet, den DokTing an die hinterlegte E-Mail-Adresse sendet. Das Konto ist personengebunden und darf nicht weitergegeben oder übertragen werden. Der Kunde hält sein Passwort geheim und informiert DokTing unverzüglich bei Verdacht auf unbefugten Zugriff.
(2) Portalinhalte. Bearbeitungsschritte, Zusammenfassungen, Artikel und Videos im Konto sind kundenbezogene Informationen und Teil der vereinbarten Leistung. Kundenbezogene Inhalte dienen der vereinbarten organisatorischen, akademischen und beruflichen Unterstützung; individuelle rechtliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der Leistung. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine Erfolgszusage dar.
(3) Urheberrecht und Vertraulichkeit der Videoinhalte. Sämtliche Videos, Erläuterungen und Materialien im Portal sind urheberrechtlich geschützt und stehen ausschließlich DokTing zu. Das Herunterladen, Aufzeichnen, Abfilmen, Anfertigen von Bildschirmfotos, Weiterveröffentlichen oder Weitergeben an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Die Nutzung ist ausschließlich dem Kunden im eigenen Konto gestattet.
(4) Wasserzeichen und Protokollierung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jede Wiedergabe mit seiner persönlichen Referenzkennung markiert und technisch protokolliert wird. Zweck ist der Schutz der Inhalte und die Rückverfolgbarkeit bei unbefugter Weitergabe. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(5) Folgen von Verstößen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine unbefugte Nutzung darf DokTing den betroffenen Inhaltszugang vorübergehend und nur im erforderlichen Umfang beschränken. Eine dauerhafte Sperre setzt eine Prüfung des Einzelfalls und eine verhältnismäßige Entscheidung voraus. Die Kundin oder der Kunde wird über Grund und Umfang informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Beendigung des Vertrags richtet sich nach § 27 und den gesetzlichen Voraussetzungen; erforderliche Abmahnungen oder Abhilfefristen bleiben vorbehalten. Nicht betroffene Leistungen werden fortgeführt, soweit dies möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Ansprüche beider Parteien und die Abrechnung nach § 27 Absatz 5 bleiben unberührt.
(6) Verfügbarkeit. DokTing bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit des Portals. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von DokTing können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Etwaige Ansprüche wegen solcher Unterbrechungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 20; der Kern der vereinbarten Leistung bleibt unberührt. § 20 bleibt unberührt.
(7) Beendigung des Zugangs. Das Konto bleibt während der Leistungserbringung und danach als Archiv verfügbar, solange es genutzt wird; ein Konto ohne Anmeldung seit 36 Monaten wird nach vorheriger Information gelöscht, sofern kein Auftrag mehr läuft. Der Kunde kann jederzeit die Löschung verlangen; Rechnungen, Verträge und Einwilligungsnachweise bleiben für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, operative Kontaktdaten werden nach Ablauf der Verjährungsfrist entfernt.
§ 24 Schutz audiovisueller Inhalte
(1) Persönliches Nutzungsrecht. Dem Kunden wird ein persönliches, nicht übertragbares Ansichtsrecht eingeräumt, begrenzt auf die Laufzeit der Leistung und die vereinbarte Anzahl an Aufrufen. Eine Übertragung an Dritte, eine Abtretung sowie die Weitergabe von Zugangsdaten sind ausgeschlossen.
(2) Aufzeichnungs- und Verbreitungsverbot. Das Aufzeichnen, Abfilmen, Vervielfältigen, Hochladen oder sonstige Zugänglichmachen der Inhalte gegenüber Dritten ist ganz oder teilweise untersagt, einschließlich der Verbreitung in Messenger-Gruppen oder sozialen Netzwerken.
(3) Technische Schutzmaßnahmen. Der Kunde erkennt an, dass die Inhalte durch technische Maßnahmen geschützt sind (Streamverschlüsselung, Schlüsselrotation, personalisiertes Wasserzeichen, Sitzungsbindung); dies gilt auch für die öffentlich abrufbaren Inhalte. Die Umgehung oder Außerkraftsetzung dieser Maßnahmen ist untersagt. Die §§ 95a und 95c UrhG gelten, soweit ihre jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind; eine Kennzeichnung zur Zuordnung ist nicht allein deshalb eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG.
(4) Folgen eines Verstoßes. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß kann DokTing die Ansichtsberechtigung nach Maßgabe des § 23 Absatz 5 vorübergehend und im erforderlichen Umfang beschränken; eine Beendigung des Vertrags richtet sich nach § 27. Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sowie zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Technische Hinweise oder eine Übereinstimmung der Kennzeichnung mit einer Wiedergabesitzung belegen für sich allein nicht, dass der Kunde selbst den Verstoß begangen hat.
(5) Ausdrücklich benannte Grenzen. Die Schutzmaßnahmen verringern das Kopierrisiko, schließen es aber nicht aus; DokTing gewährleistet nicht die Unmöglichkeit des Abfilmens mit einem externen Gerät.
§ 25 Artikel des Informationsguides im Kundenportal
(1) Die Artikel des Informationsguides werden dem Kunden im Portal ausschließlich zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt; das Recht ist einfach, nicht übertragbar und endet mit dem Ende des Betreuungsverhältnisses. Nicht umfasst sind Veröffentlichung, Weiterverbreitung, Zugänglichmachung gegenüber Dritten sowie jede gewerbliche oder schulungsbezogene Nutzung.
(2) Jede Kopie wird individuell gekennzeichnet: sichtbar mit Name, Freigabecode und Anzeigezeitpunkt sowie mit sichtbaren und nicht sichtbaren technischen Merkmalen, die eine außerhalb des Portals auftauchende Kopie dem Konto zuordnen lassen, dem sie angezeigt wurde. Der Kunde bestätigt dies vor der ersten Nutzung ausdrücklich im Portal.
(3) Schutz- und Zuordnungsmerkmale dürfen nicht unbefugt entfernt, verändert oder umgangen werden. Die §§ 95a und 95c UrhG gelten, soweit ihre jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kennzeichnung zur Zuordnung ist nicht allein deshalb eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG.
(4) Ausdrückliche Grenze. DokTing behauptet keinen vollständigen Kopierschutz – Abfotografieren oder Abtippen bleiben technisch möglich. Die Maßnahmen ermöglichen Zuordnung und Nachweis, nicht absolute Verhinderung.
(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Absatz 1 kann DokTing den Zugang zu geschützten Artikeln nach Maßgabe des § 23 Absatz 5 vorübergehend und im erforderlichen Umfang beschränken; eine Beendigung des Vertrags richtet sich nach § 27. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen.
§ 26 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, den Empfängern, den Speicherdauern und den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Kundenunterlagen werden nicht auf dem Webserver der Website gespeichert, sondern über einen gesonderten, zeitlich begrenzten und gesicherten Upload-Weg verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 27 Vertragslaufzeit, Beendigung und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der gebuchten Leistung, mit dem Ausschöpfen des vereinbarten Kontingents oder mit Ablauf einer vereinbarten Durchführungsfrist nach § 13 Absatz 3, je nachdem, was zuerst eintritt.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei gefälschten Unterlagen, erheblichen oder wiederholten Verletzungen der Mitwirkungs- oder Inhaltsschutzpflichten, erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegendem beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten vorliegen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und die Abwägung der beiderseitigen Interessen. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Nicht jeder Verstoß gegen die §§ 22 bis 25 rechtfertigt eine Vertragsbeendigung.
(3) Das Recht des Kunden, den Vertrag nach § 627 BGB jederzeit zu kündigen, bleibt unberührt, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall steht DokTing die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach § 628 Absatz 1 BGB zu.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Beendigung des Vertrages rechnet DokTing die bis dahin erbrachten Leistungen ab und übergibt dem Kunden die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse in dem Bearbeitungsstand, in dem sie sich befinden. Überzahlte Beträge werden erstattet.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 19 bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt.
§ 28 Verbraucherstreitbeilegung
(1) DokTing ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt; daher wird auf dieser Website kein ODR-Link angegeben.
(3) Beschwerden und Beanstandungen nimmt DokTing unter info@dokting.de entgegen und beantwortet sie in angemessener Frist.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Artikel 6 Absatz 2 Rom-I-Verordnung).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von DokTing. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände maßgeblich.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von DokTing, soweit der Kunde Unternehmer ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
DokTing – Hazem Ibrahim, Berliner Straße 24b, 23738 Lensahn, info@dokting.de
