Sie ist ein Weg, der es bei Erfüllung der offiziellen Voraussetzungen ermöglicht, nach Deutschland einzureisen und die berufliche Anerkennung nach der Ankunft auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu beginnen oder abzuschließen.
Anerkennungspartnerschaft in der PflegeEin strukturierter Weg zur Anerkennung nach der Einreise
Operative Begleitung für Arbeitgeber und Pflegekräfte – von der Vertragsvorbereitung bis zum Abschluss der beruflichen Anerkennung.

Die Anerkennungspartnerschaft im Überblick
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Qualifikation, Bundesland und zuständiger Stelle; jeder Fall ist gesondert zu prüfen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Eignungsvoraussetzungen des Wegs
- Vorliegen einer staatlich anerkannten beruflichen Qualifikation.
- Nachweisbarkeit der Anerkennung der Qualifikation im Ausbildungsland.
- Vorhandensein eines passenden Arbeitgebers.
- Vorliegen eines Vertrags oder Stellenangebots.
- schriftliche Vereinbarung zur Anerkennung.
- Bereitschaft der Bewerberin oder des Bewerbers, Anerkennung und Qualifizierung abzuschließen.
- Fähigkeit des Arbeitgebers, die Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Diese Punkte dienen der allgemeinen Orientierung; über diese Seite wird keine abschließende Eignungsaussage für einen Einzelfall getroffen.
Die beiden Wege im Vergleich
| Klassischer Weg | Anerkennungspartnerschaft |
|---|---|
| Die Anerkennung beginnt in der Regel vor der Einreise. | Vertrag und schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. |
| Vor einzelnen Einreiseschritten wird die Entscheidung der Stelle abgewartet. | Anerkennung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen nach der Ankunft begonnen oder abgeschlossen werden. |
| Der Defizitbescheid ist in vielen Fällen vor der Einreise bekannt. | Arbeitgeber und Pflegekraft verpflichten sich, die Anerkennung abzuschließen. |
| Ein bei vielen zuständigen Stellen eingeübter Weg. | Eine Tätigkeit vor der vollständigen Anerkennung ist nur im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. |
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen der Pflegekraft
- Abschlusszeugnis
- Fächer- und Stundenübersicht
- Arbeitszeugnisse
- Berufszulassung
- Sprachnachweis
- Identitätsnachweis
- weitere Unterlagen je nach zuständiger Stelle
Unterlagen des Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
- Stellenbeschreibung
- Unterlagen zum Arbeitsverhältnis
- Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft
- Unterlagen zur Qualifizierungsmaßnahme
- Unterschriften und Vollmachten bei Bedarf
Die endgültige Liste wird für jeden Fall entsprechend der zuständigen Stelle und dem gewählten Weg festgelegt.
Die Rolle von DokTing
- Aufbereitung des Falls der Bewerberin oder des Bewerbers.
- Koordination von Übersetzungen und Beglaubigungen.
- Erstellung von Nachforderungslisten.
- Steuerung von Fristen und Schriftverkehr.
- Koordination der Arbeitgeberunterlagen.
- Nachverfolgung des Übergangs zwischen Anerkennung, Einreise und Ankunft.
- Statusupdates für Arbeitgeber und Pflegekraft.
- Nachverfolgung des Abschlusses der Anerkennung nach der Ankunft.
Nächster Schritt
Prüfen Sie die Eignung für Ihre Angaben – die Vorprüfung ist kostenlos
Kostenlose Vorprüfung startenBauen Sie die Anerkennungspartnerschaft in Ihrer Einrichtung auf
Arbeitgeberlösungen entdeckenHinweis: DokTing erbringt administrative und organisatorische Unterstützungsleistungen. DokTing leistet keine unabhängige Rechtsberatung und garantiert weder die berufliche Anerkennung noch eine Anstellung, die Visumerteilung oder einen Aufenthaltstitel.
