Anerkennungspartnerschaft in der PflegeEin strukturierter Weg zur Anerkennung nach der Einreise

Operative Begleitung für Arbeitgeber und Pflegekräfte – von der Vertragsvorbereitung bis zum Abschluss der beruflichen Anerkennung.

Anerkennungspartnerschaft für internationale Pflegekräfte

Die Anerkennungspartnerschaft im Überblick

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Qualifikation, Bundesland und zuständiger Stelle; jeder Fall ist gesondert zu prüfen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Eignungsvoraussetzungen des Wegs

Diese Punkte dienen der allgemeinen Orientierung; über diese Seite wird keine abschließende Eignungsaussage für einen Einzelfall getroffen.

Die beiden Wege im Vergleich

Klassischer WegAnerkennungspartnerschaft
Die Anerkennung beginnt in der Regel vor der Einreise.Vertrag und schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Vor einzelnen Einreiseschritten wird die Entscheidung der Stelle abgewartet.Anerkennung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen nach der Ankunft begonnen oder abgeschlossen werden.
Der Defizitbescheid ist in vielen Fällen vor der Einreise bekannt.Arbeitgeber und Pflegekraft verpflichten sich, die Anerkennung abzuschließen.
Ein bei vielen zuständigen Stellen eingeübter Weg.Eine Tätigkeit vor der vollständigen Anerkennung ist nur im rechtlich zulässigen Rahmen möglich.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen der Pflegekraft

  • Abschlusszeugnis
  • Fächer- und Stundenübersicht
  • Arbeitszeugnisse
  • Berufszulassung
  • Sprachnachweis
  • Identitätsnachweis
  • weitere Unterlagen je nach zuständiger Stelle

Unterlagen des Arbeitgebers

  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
  • Stellenbeschreibung
  • Unterlagen zum Arbeitsverhältnis
  • Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft
  • Unterlagen zur Qualifizierungsmaßnahme
  • Unterschriften und Vollmachten bei Bedarf

Die endgültige Liste wird für jeden Fall entsprechend der zuständigen Stelle und dem gewählten Weg festgelegt.

Die Rolle von DokTing

Alle häufigen Fragen zum Pflegebereich →

Nächster Schritt

Hinweis: DokTing erbringt administrative und organisatorische Unterstützungsleistungen. DokTing leistet keine unabhängige Rechtsberatung und garantiert weder die berufliche Anerkennung noch eine Anstellung, die Visumerteilung oder einen Aufenthaltstitel.