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Defizitbescheid: die beiden Ausgleichsmaßnahmen — und wer entscheidet

Zwei Wege zum selben Ergebnis. Welcher im Einzelfall in Betracht kommt, bestimmt die Anerkennungsstelle des Bundeslandes.

Defizitbescheid: die beiden Ausgleichsmaßnahmen — und wer entscheidet

Die Anerkennungsstelle des Bundeslandes benennt im Defizitbescheid die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung und legt fest, welche Ausgleichsmaßnahmen in Betracht kommen. Die folgende Darstellung gibt wieder, wie die offiziellen Stellen beide Wege beschreiben — sie empfiehlt keinen davon.

  • Anpassungslehrgang: längere Dauer, meist mit Vergütung, geringes Risiko, an eine Einrichtung gebunden.
  • Kenntnisprüfung: kürzer, unabhängiger, aber eine einzige entscheidende Prüfung.
Wichtig

Der Bescheid stammt von der Anerkennungsstelle eines bestimmten Bundeslandes; über Dauer, zugelassene Einrichtungen und Wiederholungsmöglichkeiten entscheidet diese Stelle. Fragen dazu gehören dorthin.

Checkliste
  • Bescheid Punkt für Punkt lesen
  • Bei der Anerkennungsstelle nachfragen, welche Maßnahme im eigenen Bescheid vorgesehen ist
  • Unterstützung des Arbeitgebers klären
  • Für eine rechtliche Bewertung: Fachanwalt

Offizielle Quellen

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