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Visa für Pflegekräfte: welche Arten das Gesetz vorsieht — und wer entscheidet

Es gibt nicht ein Visum, sondern mehrere. Dieser Beitrag gibt wieder, was die offiziellen Stellen veröffentlichen.

Visa für Pflegekräfte: welche Arten das Gesetz vorsieht — und wer entscheidet

Das Auswärtige Amt veröffentlicht mehrere Arten nationaler Visa mit jeweils eigener Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz und eigener Unterlagenliste.

Was dieser Beitrag ist — und was nicht

Es folgt eine Beschreibung der Visumarten, wie die offiziellen Stellen sie definieren — keine Beurteilung eines Einzelfalls. Welche Art im konkreten Fall in Betracht kommt, entscheidet allein die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

  • § 18a AufenthG: vom Auswärtigen Amt den Fachkräftevisa zugeordnet und in dessen Veröffentlichungen mit abgeschlossener Anerkennung und Arbeitsvertrag verbunden.
  • § 16d AufenthG: vom Portal der Bundesregierung als Einreise zur Durchführung von Anerkennungsmaßnahmen nach einem Defizitbescheid beschrieben.
  • Arbeitsplatzsuche / Chancenkarte: vom BAMF für Personen mit abgeschlossener Qualifikation ohne Arbeitsvertrag beschrieben, mit Nachweis der Lebensunterhaltssicherung.
Vor der Terminbuchung fragen

Termine sind knapp. Die Frage nach der zutreffenden Visumart gehört an die Auslandsvertretung, weil sie darüber entscheidet.

Als häufige Verzögerungsgründe nennen die Stellen: ausstehende Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde, nicht beglaubigte Übersetzungen und Widersprüche zwischen Dokumenten.

Nach der Einreise entscheidet die Ausländerbehörde über die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels.

Checkliste
  • Die Auslandsvertretung nach der zutreffenden Visumart fragen
  • Die Unterlagenliste der eigenen Auslandsvertretung nutzen
  • Namen und Daten abgleichen
  • Für eine rechtliche Bewertung: Fachanwalt für Migrationsrecht oder anerkannte Migrationsberatung

Offizielle Quellen

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