Informationsguide › Vor der Entscheidung
Die Chancenkarte: Punktesystem und Voraussetzungen
Ein Jahr Aufenthalt zur Jobsuche ohne vorherigen Arbeitsvertrag — zwei Wege, Voraussetzungen, Punkte und erlaubte Tätigkeiten.

Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG, eingeführt im Juni 2024) erlaubt die Einreise zur Suche einer qualifizierten Beschäftigung ohne vorliegendes Jobangebot. Es gibt zwei Wege: Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss und den Punkteweg.
- Punktesystemmindestens 6 Punkte
- Gültigkeit12 Monate (Verlängerung möglich)
- Nebenbeschäftigungbis zu 20 Stunden pro Woche
- Probebeschäftigungbis zu zwei Wochen je Arbeitgeber
- Lebensunterhalt monatlich (2026)1.091 EUR
- Gebühr75 EUR
Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland voll anerkannten Abschluss benötigen keine Punkte. Für den Punkteweg gelten zusätzlich Qualifikations- und Sprachvoraussetzungen.
Der kostenlose Self-Check auf Make it in Germany gibt eine allgemeine Orientierung zu beiden Wegen — ob der Abschluss voll anerkannt ist oder ob und mit wie vielen Punkten der Punkteweg in Betracht kommt. Das Ergebnis ist unverbindlich; über den Antrag entscheidet die zuständige Auslandsvertretung — zum offiziellen Self-Check.
- Self-Check durchführen
- Abschluss in anabin prüfen
- Sprachnachweis vorbereiten
Offizielle Quellen
- Make it in Germany — بطاقة الفرصة للبحث عن عمل (Offizielles Portal)Bundesregierung · 2026-08-03
- BAMF — Bundesamt für Migration und FlüchtlingeBundesamt für Migration und Flüchtlinge · 2026-08-03
- § 20a Aufenthaltsgesetz (Chancenkarte)Bundesrecht · 2026-08-03
Allgemeine organisatorische Informationen — keine individuelle Rechtsberatung und keine gerichtliche Vertretung.
