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Approbation für Ärztinnen und Ärzte: der Weg nach der Reform 2026
Das am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz macht die Kenntnisprüfung ab dem 1. November 2026 zum Regelfall für Drittstaatsqualifikationen. Was das konkret bedeutet.

Die Approbation wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt — daher unterscheiden sich Verfahren und Dauer je nach Bundesland erheblich.
- VerkündungBundesgesetzblatt Teil I Nr. 225 — 28. Juli 2026
- Inkrafttreten1. November 2026, gemäß dem am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz.
- Neuer Regelfall (Drittstaaten)direkte Kenntnisprüfung
- Dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfungbleibt wahlweise möglich — auf ausdrücklichen Antrag, unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen
Die Ausgestaltung der Prüfung erfolgt erst durch die Approbationsordnung; Übergangsregelungen der Länder können abweichen. Klären Sie Ihren Einzelfall schriftlich mit der zuständigen Landesbehörde.
Prüfungen je nach Anerkennungsweg
Welche Prüfungen anfallen, hängt vom Anerkennungsweg Ihrer Qualifikation und von der Entscheidung der zuständigen Landesbehörde ab — nicht jede antragstellende Person legt beide Prüfungen ab. Die Fachsprachprüfung (Fachsprache C1, allgemein B2) ist die allgemeine sprachliche Voraussetzung; die Kenntnisprüfung wird für Drittstaatsqualifikationen zum Regelfall, wenn nicht der Weg der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung gewählt und dessen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Zuständige Landesbehörde schriftlich kontaktieren
- Übergangsregelungen erfragen
- Fachsprache gezielt aufbauen
Offizielle Quellen
- Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 225 — Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (verkündet 28.07.2026)Bundesgesetzblatt · 2026-09-19
- Bundesgesundheitsministerium — Gesetzesseite (Inkrafttreten 01.11.2026)Bundesministerium für Gesundheit · 2026-09-19
- Bundesärztekammer — Position der BundesärztekammerBundesärztekammer · 2026-09-19
- Anerkennung in Deutschland — Reglementierte BerufeAnerkennungsportal des Bundes · 2026-09-19
Allgemeine organisatorische Informationen — keine individuelle Rechtsberatung und keine gerichtliche Vertretung.
